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Änderung der Energieeffizienzverordnung

Neue Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (Geräte in Supermärkten, Tankstellenshops etc.) sollen weniger Strom verbrauchen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat eine Änderung der Energieeffizienzverordnung (EnEV) beschlossen. Die Änderungen treten zwischen 2020 und 2023 in Kraft.

Mit der Revision der EnEV werden die verschärften Energieeffizienzvorschriften der europäischen Union (EU) für serienmässig hergestellte Anlagen und Geräte in das Schweizer Recht übernommen. Bei den Kühl- und Gefriergeräten sind die schweizerischen Effizienzanforderungen aufgrund des energietechnisch höheren Standards der Schweiz strenger als in der EU.

Verboten ist ab dem 1. März 2021 das Inverkehrbringen von Geräten der Klasse G, die den Energieeffizienz-Index von 80 überschreiten. Ab dem 1. September 2023 sind in gewissen Kategorien auch die Geräte in der Klasse E und F verboten.

SSP KÄLTEPLANER kennt die gesetzlichen Vorgaben und lässt diese aktiv in die Planung einfliessen.

Faktenblatt Energieetikette Kühl- und Gefriergeräte

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