Die revidierte ChemRRV tritt per 1. Januar 2020 in Kraft
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) wird per 1. Januar 2020 ändern und sich teilweise der F-Gas-Verordnung angleichen.
Vor diesem gesetzlichen Hintergrund ist der Bau neuer Kälteanlagen mit den Kältemitteln R404A oder R507A keinesfalls zu empfehlen.
Ausführliche Informationen dazu in folgendem Schreiben des SVK:
» Vorsicht bei Neuanlagen mit den Kältemitteln R404A und R507A
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