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Vorsicht mit den Kältemitteln R404A und R507A

Die revidierte ChemRRV tritt per 1. Januar 2020 in Kraft

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) wird per 1. Januar 2020 ändern und sich teilweise der F-Gas-Verordnung angleichen.

Vor diesem gesetzlichen Hintergrund ist der Bau neuer Kälteanlagen mit den Kältemitteln R404A oder R507A keinesfalls zu empfehlen.

Ausführliche Informationen dazu in folgendem Schreiben des SVK:

» Vorsicht bei Neuanlagen mit den Kältemitteln R404A und R507A

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