Liebe Kunden und Partner
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz eine neue Version der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV 814.81). Diese Änderungen betreffen die Kältetechnik und die Verwendung von Kältemitteln.
Für alle Anlagenhersteller und Fachleute in der Kältetechnik bedeutet dies, dass neue Anforderungen und Bestimmungen zur Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Kältemitteln in Kraft treten.
Die neue Regulierung zu den zulässigen Füllmengen von Kältemitteln wurde in einer übersichtlichen grafischen Zusammenfassung aufbereitet.
Schauen Sie sich die Grafik an, um sich schnell und einfach einen Überblick zu verschaffen.
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass es bereits eine geplante Überarbeitung des Gesetzes mit einer Zielsetzung für 2027 gibt.
Die Anpassungen werden voraussichtlich weitere Veränderungen mit sich bringen, auf die Sie sich in Zukunft einstellen sollten.
Bei Fragen zur Wahl des richtigen Kältemittels stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Ihr SSP-Team
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